Tausende Verkehrszeichen ungültig
Mittwoch, den 07. April 2010 um 09:10 Uhr

Auf die Kommunen könnte eine Flut von Bußgeld Einsprüchen zukommen.

Der Grund: ein Fehler des Bundesverkehrsministeriums.

In der Neuauflage der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde ein Passus ausgelassen, der die Gültigkeit veralteter Verkehrszeichen bis 2019 gewährleisten sollte.

In der seit dem 1. September 2009 geltenden Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) fehlt versehentlich der neunte Absatz des Paragraphen 53. In diesem kurzen Text war geregelt, dass veraltete Verkehrsschilder – zum Beispiel Halteverbotsschilder mit dreieckigen Pfeilspitzen – noch bis 2019 gültig sein sollten, um den Kommunen genug Zeit zu lassen, sie gegen neue auszutauschen. Dieser Passus fehlt nun – und macht die alten Schilder zu juristischem Niemandsland.

"Die Schilder sind im Grunde nichtig“, sagt auch der Dortmunder Experte Werner Kaessmann, ehrenamtlicher Chefjurist des ADAC. Bürger könnten daher bei Einsprüchen durchaus mit einem Erfolg rechnen. Strieder sieht den Widerspruch in solchen Fällen sogar nahezu als juristische Pflicht: "Sie müssen als Anwalt wahrscheinlich schon deshalb Einspruch erheben, weil es ja noch keine Präzedenzfälle gibt.“

So könnte der neunte Absatz des Paragraphen 53 als ein Gesetzestext in die Geschichte eingehen, der erst nach seiner Streichung für die Justiz so richtig interessant geworden ist.

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