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Was ist eine eVB-Nummer, eVB, VB-Nummer, elektronische Versicherungsbestätigung?Die Doppelkarte hat ausgedient: die eVB-Nummer vereinfacht den KFZ-Versicherungswechsel und die KFZ-Zulassung
Den notwendigen Nachweis, dass ein zugelassenes KFZ weiterhin versichert ist, erledigt der Versicherer für den Autohalter.
Der Halter muss hierfür nicht persönlich bei der Zulassungsstelle vorsprechen.Früher hat das Versicherungsunternehmen dazu eine Versicherungsbestätigungskarte, die sogenannte „Doppelkarte“ an die Zulassungsbehörde gesandt. Auch das entfällt. Seit dem 1. September 2008 wird der Versicherungsnachweis nur noch elektronisch erbracht. Die sogenannte Doppelkarte hat somit ausgedient. Bei einem KFZ-Versichererungswechsel übermittelt die EDV des KFZ-Versicherers nun einen Datensatz mit den Versicherungsdaten – via GDV Dienstleistungs-GmbH und dem Kraftfahrt-Bundesamt – direkt an die Zulassungsstelle. Dort wird der Datensatz verarbeitet und der neue KFZ-Versicherer in die Fahrzeugakte eingetragen.
Der Fahrzeughalter kommt mit diesem Übermittlungsvorgang nicht in Berührung.
Etwas anders als beim Versichererwechsel verhält es sich bei einer Neuzulassung eines KFZ. Hier bekommt der Kunde von seinem KFZ-Versicherer eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte eVB-Nummer od. VB-Nummer. Gleichzeitig stellt der KFZ-Versicherer für seinen Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) in einer zentralen Datenbank bereit. Der Mitrbeiter der Zulassungsstellen überprüft dann mithilfe der eVB-Nummer, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung vorliegt. In einem elektronischen Verfahren werden anschließend die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen dem KFZ-Versicherungsunternehmen, dem Kraftfahrt-Bundesamt und der örtlichen Zulassungsstelle ausgetauscht.
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