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Kfz-Haftpflichtversicherung - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ob Pkw, Bus oder Traktor - ohne Kfz-Haftpflicht darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen.Kfz-HaftpflichtversicherungDurch die Kfz-Haftpflicht sind Schäden versichert, bei denen durch ein anderes Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden, oder Vermögensschäden entstehen. Der Betroffene soll dabei finanziell so entschädigt werden, als wäre der Unfall gar nicht passiert. Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers übernimmt nur die Vollkaskoversicherung. Wer ohne KFZ-Haftpflicht fährt, macht sich strafbar. Anders als bei der Kaskoversicherung gilt bei der Haftpflicht Aufnahmezwang. Kein Antrag darf von einer Versicherung abgelehnt werden. Auch dann nicht, wenn ein Fahrzeugbesitzer bereits in mehrere Unfälle verwickelt war. Was sind Schadensfreiheitsklassen?
Wie wird ein Fahranfänger eingestuft?
Was brauche ich für die An-, Ab- und Ummeldung meines Fahrzeuges?
Soll eine dritte Person Ihr Fahrzeug zulassen, ist die Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises des Halters und des Fahrzeuganmelders erforderlich. Bei Minderjährigen werden eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise benötigt.
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