Kurzkennzeichen - Gültigkeit

Anmeldung, Rückgabe, Nutzung eines Kurzkennzeichens

Kurzkennzeichen, sind fünf Tage nach Anmeldung gültig. Die Rückgabe nach Ablauf des Datums ist nicht notwendig.

Kurzkennzeichen werden nur von Privatpersonen für eine Überführung, Probefahrt oder zur Vorstellung beim TÜV oder Dekra verwendet.


Kurzkennzeichen sind nicht zu verwechseln mit dem "roten Kennzeichen", da dieses nur von KFZ-Werkstätten oder Händlern genutzt werden darf.


Wichtig: Kurkennzeichen dürfen nur mit EINEM Fahrzeug genutzt werden!

Sind Kurzkennzeichen im Ausland gültig?

Kurzkennzeichen sind nur in Deutschland gültig und Fahrten in nicht EU-Staaten sind verboten. Innerhalb der EU-Staaten wird das Kurzkennzeichen-Tageskennzeichen anerkannt.

Welche Unterlagen benötigt man für die Zulassungstelle?

Die Zulassungsstelle benötigt:

  • eine eVB-Nummer( Kurzkennzeichen Versicherung )
  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einer gültigen Meldebescheinigung
  • bei Firmen, die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug
  • wenn Sie im Auftrag handeln, wird eine Vollmacht benötig

 
TIPP: Kurzzeitkennzeichen