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Sonderkündigungsrecht, KFZ-Versicherung kündigen.Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung?Oft besteht Unklarheit darin, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht.Nicht gemeint, sind die fristgemäßen Kündigungen der KFZ-Versicherung zum 30.11. eines jeden Jahres (KFZ-Versicherungswechsel).Wenn die KFZ-Versicherung die Beiträge erhöht
Ein Sonderkündigungrecht haben Sie, wenn Ihre KFZ-Versicherungsgesellschaft den Beitrag für Ihre Autoversicherung erhöht. Oft werden viele Versicherungsnehmer erst im Dezember von Ihrer KFZ-Versicherung über den Beitrag für das nächste Jahr informiert werden.
Ist dieser höher als im aktuellen Jahr, dürfen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht für die KFZ Versicherung gebrauch machen.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen (1 Monat) ab Zugang des Schreibens. Bei einer Erhöhung der Leistungen unabhängig von einer eventuellen Erhöhung, ist es nicht möglich, die KFZ-Versicherung zu kündigen. Tariferhöhung in der KFZ-VersicherungEin Problem sind sogenannte verdeckte Preiserhöhungen. Nach einem unfallfreiem Jahr, wird die Schadenfreiheitsklasse angepasst und der Gesamtbeitrag wird günstiger.
Wenn sich nun gleichzeitig die Typklasse oder Regionalklasse so ändert, dass die KFZ-Versicherung teurer wird, aber immer noch günstiger ist als im Vorjahr, dann spricht man von einer verdeckten Beitragserhöhung der KFZ-Versicherung. Hier gilt auch ein Sonderkündigungsrecht, denn wenn die Schadensfreiheitsklasse gleich bleiben würde, so wäre der Beitrag (durch die schlechtere Typklasse oder Regionalklasse) teurer. Kündigen bei Schaden oder UnfallBei einem Schadensfall (Unfall) können Sie natürlich auch kündigen und die KFZ-Versicherung wechseln. Unabhängig davon, ob und wie die KFZ-Versicherung den Schaden reguliert hat.
Meist ist eine Kündigung in diesem Fall aber nicht zu empfehlen, da bereits gezahlte Beiträge üblicherweise nicht mehr zurückerstattet werden. Beachten Sie, dass aber auch die KFZ-Versicherungsgesellschaft ein Kündigungsrecht hat. Die Frist liegt normalerweise bei 4 Wochen (1 Monat) ab der Schadenregulierung. |
