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Vollkasko & Teilkasko - Häufig gestellte Fragen (FAQ)Was ist der Unterschied zwischen Voll und Teilkasko?Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug verursacht u.a. durch Diebstahl, Brand, Hagel/Sturm oder wenn eine Scheibe kaputt geht. Die KFZ-Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Unfall (auch selbstverschuldet) entstehen sowie Schäden verursacht durch Vandalismus, allerdings kommen die KFZ-Versicherer nicht für Schäden auf, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zustande kommen. Wann ist eine KFZ-Vollkaskoversicherung sinnvoll?Als Halter eines neuwertigen Fahrzeuges oder besonders teuren Wagens ist eine KFZ-Vollkasko in der Regel sinnvoll.
Sollte ich einen Schaden grundsätzlich meinem KFZ-Versicherer melden?Bei Reparaturkosten, die nur knapp über der Selbstbeteiligungssumme liegen oder Bagatellschäden lohnt es sich unter Umständen, in der Vollkasko den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, um nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden.
Gilt die KFZ-Vollkasko oder KFZ-Teilkaskoversicherung auch bei Schäden im Ausland?Die KFZ-Kaskoversicherung gilt im Inland, in allen europäischen Ländern und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z. B. die kanarischen Inseln oder die Azoren.
Welche Selbstbeteiligungsbeträge sind möglich?Je höher die Selbstbeteiligung bei einem Schaden an ihrem Wagen ist, desto niedriger ist der KFZ-Versicherungsbeitrag. Selbstbeteiligungsbeträge liegen in der Regel zwischen 150 und 1.000 Euro und können sowohl für die Teil- als auch für die KFZ-Vollkaskoversicherung vereinbart werden.
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