KFZ-Versicherung - Zweitwagenregelung

Sparen Sie Geld bei der KFZ-Versicherung. Die Zweitwagenregelung für PKW macht es möglich.

Die Zweitwagenregelung erlaubt eine günstigere Einstufung bei der KFZ-Versicherung.

Wir als unabhängiger Versicherungsmakler haben die Möglichkeit Ihren Zweitwagen in der gleichen SF-Klasse einzustufen wie Ihren Erstwagen!

Vorraussetzungen für die Zweitwagenregelung für PKW:


  • Der Erstwagen ist bei einer unserer Partnergesellschaften versichert oder folgt zum nächsten 01.01.
  • Erst- und Zweitwagen sind PKW
  • Versicherungsnehmer des Erst- und Zweitwagen ist die gleiche Person
  • Versicherungsnehmer des Erst- und Zweitwagen ist eine Privatperson und mind. 23 Jahre alt
  • Versicherungsnehmer ist einziger Nutzer und Halter des Erst- und Zweitwagen

Unter folgenden Voraussetzungen erhält das Zweitwagen die gleiche SF-Klasse wie der Erstwagen, jedoch maximal SF 10:

  • Erstwagen ist bei einer unserer Partnergesellschaften versichert oder folgt zum nächsten 01.01.
  • Erst- und Zweitwagen sind PKW.
  • Versicherungsnehmer und Halter bei Erst- und Zweitwagen sind identisch. Halter und Halteranschrift können vom Versicherungsnehmer abweichen, wenn es sich um den Ehe- oder Lebenspartner handelt.
  • Alle Nutzer des Erst- und Zweitwagen sind mind. 23 Jahre alt.
  • Versicherungsnehmer des Erst- und Zweitwagens ist eine Privatperson und mind. 23 Jahre alt.

Vorraussetzungen für die Zweitwagenregelung für Krafträder oder Campingfahrzeuge (Wohnmobile):

  • Erstwagen ist ein PKW und mindestens in SF 2 eingestuft.
  • Erstwagen ist bei einer unserer Partnergesellschaften versichert oder folgt zum nächsten 01.01.
  • Versicherungsnehmer und Halter bei Erst- und Zweitwagen sind identisch. Halter und die Halteranschrift dürfen vom Versicherungsnehmer abweichen, wenn es sich um den Ehe- oder Lebenspartner handelt.
  • Alle Nutzer des Erst- und Zweitwagens sind mind. 23 Jahre alt.
  • Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitwagen ist eine Privatperson und mind. 23 Jahre alt.

KFZ-Versicherung-Zweitwagenregelung
 
TIPP: Kurzzeitkennzeichen